Zertifizierung nach AZAV
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung
So funktioniert die Zulassung
Die AZAV gliedert die Bildungsträger bzw. Personalvermittlungsunternehmen nach verschiedenen Fachbereichen:
- Aktivierung und berufliche Eingliederung
- Private Arbeitsvermittler
- Berufswahl und Berufsausbildung
- Berufliche Weiterbildung
- Transferleistungen
- REHA-spezifische Maßnahmen
Die Zulassung von Trägern erfolgt über eine Dokumentenprüfung und ein anschließendes Vor-Ort-Audit, während es sich bei Maßnahmenzulassungen in der Regel um eine Dokumentenprüfung handelt. Die in der AZAV beschriebenen Anforderungen werden durch die Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III und Umsetzungshinweise nach § 6 Abs. 2 AZAV der Bundesagentur für Arbeit konkretisiert und sind verbindlich.
Unsere Zertifizierung
Die Loheide + Kraft Fahrschulen GmbH ist ein zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung. Unsere Weiterbildungsmaßnahmen sind für die Förderung der beruflichen Weiterbildung zugelassen.