Zertifizierung nach AZAV

Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung

So funktioniert die Zulassung

Die AZAV gliedert die Bildungsträger bzw. Personal­vermitt­lungs­unter­nehmen nach verschiedenen Fachbereichen:

  • Aktivierung und berufliche Eingliederung
  • Private Arbeitsvermittler
  • Berufswahl und Berufsausbildung
  • Berufliche Weiterbildung
  • Transferleistungen
  • REHA-spezifische Maßnahmen

Die Zulassung von Trägern erfolgt über eine Dokumentenprüfung und ein anschließendes Vor-Ort-Audit, während es sich bei Maßnahmenzulassungen in der Regel um eine Dokumentenprüfung handelt. Die in der AZAV beschriebenen Anforderungen werden durch die Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III und Umsetzungshinweise nach § 6 Abs. 2 AZAV der Bundesagentur für Arbeit konkretisiert und sind verbindlich.

Unsere Zertifizierung

Die Loheide + Kraft Fahrschulen GmbH ist ein zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung. Unsere Weiterbildungsmaßnahmen sind für die Förderung der beruflichen Weiterbildung zugelassen.