Piktogramm: Führerschein Klasse D1

Fahrerlaubnis Klasse D1 und D1E

Fahrzeugdefinition

Die Fahrerlaubnis Klassen D1 und D1E gilt für:

Fahrerlaubnisklasse D1

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer und einer
  • Länge von nicht mehr als 8 Meter, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Fahrerlaubnisklasse D1E

Zugfahrzeug der Klasse D1 in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

 

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