
Fahrerlaubnis Klasse D und DE
Fahrzeugdefinition
Die Fahrerlaubnis Klassen D und DE gilt für:
Fahrerlaubnisklasse D
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A), gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Fahrerlaubnisklasse DE
Zugfahrzeug der Klasse D in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
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