Fahrerlaubnis Klasse C1, C1E
Fahrzeugdefinition
Die Fahrerlaubnis Klassen C1, C1E gilt für:
Klasse C1
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
- mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Fahrerlaubnisklasse C1E
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit
- einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr 3.500 kg und
- zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.
Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit
- Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
- zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.
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