Piktogramm: Führerschein Klasse C

Fahrerlaubnis Klasse C, CE

Fahrzeugdefinition

Die Fahrerlaubnis Klassen C, CE gilt für:

Fahrerlaubnisklasse C

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

 

Fahrerlaubnisklasse CE

Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

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